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Grundprinzip des Versands von BMU-Nachrichten an die bzw. durch die Behörden

Sowohl beim Versand von BMU-Nachrichten vom Nachweispflichtigen an die Behörden als auch beim Versand von den Behörden an die Nachweispflichtigen wird die eigentliche Adressierung der Nachricht an das richtige VPS-Postfach vom Servicemodul der ZKS-Abfall übernommen. Die BMU-Nachricht wird vom Servicemodul sozusagen an den endgültigen Empfänger „weitergeleitet“. Während der Weiterleitung wird die BMU-Nachricht durch das Servicemodul zudem in den Beweissicherungsarchiven (BSA) der beteiligten Bundesländer archiviert.

Ein Versandvorgang an die bzw. durch die Behörde läuft dabei immer in folgenden Schritten ab:

  • Erster OSCI-Versand: Der Nachweispflichtige sendet die Nachricht an das Servicemodulpostfach (=zentrales Behördenpostfach) bzw. die Behörde sendet die Nachricht an das Weiterleitungspostfach.
  • Das Servicemodul leert das Servicemodul- bzw. Weiterleitungspostfach und ermittelt anhand der Inhaltsdaten der BMU-Nachricht
    • das Bundesland, das für die die Nachricht zuständig ist, bzw. das Postfach über das der Nachweispflichtige erreichbar ist;
    • das Bundesland bzw. die Bundesländer, in deren Beweissicherungsarchiven die BMU-Nachricht archiviert werden soll.
  • Zweiter OSCI-Versand: Das Servicemodul leitet die Nachricht in das Postfach des zuständigen Bundeslandes bzw. des Nachweispflichtigen weiter.
  • Das Servicemodul stellt die Nachricht in die Beweissicherungsarchive der beteiligten Bundesländer ein.

Nach der Abholung der Nachricht aus dem Postfach quittiert die Knotenstelle des Bundeslandes bzw. der Nachweispflichtige den Empfang der Nachricht mit einer BMU-Quittung.

Kann das Servicemodul während der Weiterleitung das zuständige Bundesland nicht ermitteln (weil z.B. die hierfür maßgeblichen Angaben im Dokument fehlen) oder kein Postfach ermitteln, über das der Nachweispflichtige erreichbar ist (weil z.B. der Nachweispflichtige nicht registriert ist), erstellt bereits das Servicemodul eine BMU-Quittung und sendet diese an den Nachweispflichtigen bzw. an die Behörde.

Empfang von BMU-Nachrichten von Nachweispflichtigen durch die BehördeVersand von BMU-Nachrichten durch die Behörde



(Hinweis: Für den Inhalt dieser Seite ist die IKA verantwortlich)

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  • Zuletzt geändert: 2015/07/14 13:18
  • von eflor