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Schritt für Schritt: Was ist zu tun, wenn eine von einem Nachweispflichtigen an eine Behörde versendete BMU-Nachricht vermeintlich nicht bei der zuständigen Behörde angekommen ist?

  1. Schließen Sie nicht-technische Fehlerquellen aus, bevor Sie Recherchen zu technischen Fehlern durchführen.
    Als Ursache für Kommunikationsprobleme überwiegen die nicht-technischen Fehler die technischen Probleme bei weitem. Häufig sind dabei Missverständnisse und Anwenderfehler auf Seiten der Nachweispflichtigen. Bevor Sie weitere Recherchen zu technischen Fehler durchführen, sollten Sie daher nicht-technische Probleme als Ursache zunächst -gemeinsam mit dem Nachweispflichtigen- ausschließen.

    Der Nachweispflichtige sollte zunächst kontrollieren, ob er für den Versand der Nachricht an die Behörde bereits eine BMU-Quittung erhalten hat. Wenn dies der Fall ist, gibt diese in der Regel Auskunft über aufgetretene Probleme.

    Zudem sollten Sie gemeinsam mit dem Nachweispflichtigen klären,
    - ob die Nachricht tatsächlich bereits an die Behörde gesendet worden ist,
    - ob der Kenner des Dokumentes (z.B. die Nachweisnummer) korrekt eingetragen bzw. weitergegeben wurde,
    - ob die für die Weiterleitung der Nachricht durch das Servicemodul maßgeblichen Angaben (bei Entsorgungsnachweisen und Begleitschienen ist dies die Entsorgernummer) im Dokument richtig eingetragen worden sind.

    Sollten Sie den Eindruck haben, dass der Nachweispflichtige bei der Bedienung des von ihm genutzten eANV-Systems unsicher ist, verweisen Sie ihn an seinen eANV-System-Anbieter.
    Sie sollten auch überprüfen, ob ihr Bundesland das „erst“-zuständige Bundesland für den Vorgang ist; an dieses wird die Nachricht vom Servicemodul weitergeleitet. Bei Entsorgungsnachweisen und Begleitschienen ist dies stets das Entsorgerland. Ist dies nicht der Fall sollten Sie den Nachweispflichtigen an die Knotenstelle des „erst“-zuständige Bundeslandes verweisen.

  2. Prüfen Sie, ob die Nachricht „nicht doch“ empfangen worden ist.
    Die Empfangshistorie zu einem individuellen Dokument ist in der Maske „Versandinfo/Datenherkunft“ auf dem Tabreiter „Empfangshistorie“ ersichtlich.
    Empfangshistorie
    Zu beachten ist jedoch, dass nur bei nicht historisierbaren Datenkategorie (wie Begleitscheinen) auf dieser Maske alle jemals erfolgten Empfangsvorgänge zum Vorgang aufgeführt sind. Da bei historisierbaren Datenkategorien (wie Entsorgungsnachweisen und Sammelentsorgungsnachweisen) bei jedem Empfangsvorgang automatisiert eine neue historisierte Version des Dokuments angelegt wird, wird bei diesen jeweils maximal nur ein Empfangsvorgang als BMU-Dokument aufgelistet. Bei der aktuell gültigen Version des Dokuments ist dies der jeweils letzte Empfangsvorgang. Weitere ältere Empfangsvorgänge sind dagegen den jeweiligen historisierten Versionen des Dokumentes zugeordnet. Historisierte Versionen, zu denen keine Empfangsvorgänge aufgeführt sind, wurden durch „händische“ Historisierung über der ASYS-Benutzeroberfläche erstellt.

  3. Prüfen Sie, ob für die Nachricht ein Empfangsversuch protokolliert wurde.
    Auf der einem individuellen Dokument zugeordneten Maske „Versandinfo/Datenherkunft“ auf dem Tabreiter „Empfangshistorie“ sind nur die Empfangsvorgänge dargestellt, bei denen die Nachricht tatsächlich in den ASYS-Datenbestand übernommen worden sind. Empfangsvorgänge, bei denen die Nachricht aufgrund der Verletzung einer Prüfregel mit dem Status „4“ nicht in den Datenbestand übernommen wurde, sind dagegen hier nicht enthalten. Eine komplette Übersicht aller Empfangsvorgänge bietet dagegen die Maske „Protokollierung Empfang“.

    Als Suchkriterien auf der Maske „Protokollierung Empfang“ eignen sich die Angaben
    - „Referenznummer“, die Nachweis- bzw. Begleitscheinnummer enthält. Wird nach der Referenznummer gesucht finden sich in der Trefferliste alle Empfangsvorgänge zum Dokument. Um den fraglichen Empfangsvorgang zu identifizieren eignen sich die Angaben zu Empfangsdatum und -zeit.
    oder
    - die MSG-UUID der Nachricht, soweit Ihnen diese vom Nachweispflichtigen genannt worden ist (Beschriftung auf der Maske: „Eindeutiger Bezug zur BMU-Nachricht“).
    Protokollierung Empfang

    Wenn für die Nachricht ein Empfangsversuch protokolliert wurde:
    1. Prüfen Sie, ob die Nachricht aufgrund eines technischen Fehlers während des Empfangsvorgangs nicht empfangen wurde.
      Ist dies der Fall, ist dies am einem von „0“ abweichenden Bearbeitungsstatus ersichtlich. Die Nachricht ist in diesem Fall im „failed“-Ordner des „BMUIncoming“-Ordners verschoben worden Die Fehlerursache kann durch Analyse der Protokolldatei des ASYS-Kommunikationsservers („ACS_info.log“) ermittelt werden. Nach Abstellen der Fehlerursachen kann die Nachricht durch Verschieben aus dem „failed“-Ordner in den „BMUIncoming“-Ordner erneut empfangen werden.
    2. Prüfen Sie, ob der Empfang der Nachricht aufgrund der Verletzung einer Prüfregel abgelehnt wurde.
      Bei Empfangsvorgängen, die aufgrund einer Prüfregelverletzung abgelehnt wurden, ist der der Fehlerstatus mit „4“ angegeben (rot hinterlegt). Der Grund für die Ablehnung ist in diesem Fall der Fehlerliste zur entnehmen. Der Grund der Ablehnung wurde in diesem Fall dem Nachweispflichtigen mittels der zugehörigen BMU-Quittung mitgeteilt.

  4. Wenn für die Nachricht kein Empfangsversuch protokolliert wurde: Prüfen Sie, ob die Nachricht durch das Servicemodul in das Postfach Ihres Bundeslandes weitergeleitet wurde.
    Führen Sie hierzu eine Recherche in Ihrem Beweissicherungsarchiv durch. Die Maske zur Durchführung von „BSA-Recherche“ finden Sie im Navigationsbaum unter „ZKS“.
    Ist die durch den Nachweispflichtigen versendete BMU-Nachricht in Ihrem Beweissicherungsarchiv vorhanden und ist zudem in der Angabe „Bundesland“ Ihr Bundesland angegeben, kann hieraus geschlossen werden, dass die entsprechende BMU-Nachricht vom Servicemodul in das Postfach Ihres Bundeslandes weitergeleitet wurde. Ist dies der Fall sollten Sie versuchen anhand der Protokolldatei des ASYS-Kommunikationsservers („ACS_info.log“) zu ermitteln, warum die Datei trotzdem nicht empfangen worden ist.

  5. Wenn die bisherigen Schritte keine Hinweise auf die Ursache des Problems ergeben haben: Verweisen Sie den Nachweispflichtigen an das SHD der ZKS-Abfall.
    Da die Recherchemöglichkeiten innerhalb der ZKS-Abfall mit der nach dem Versand verstrichenen Zeit abnehmen, sollte die Anfrage an das SHD der ZKS-Abfall möglichst frühzeitig nach dem Versandvorgang erfolgen. Nach Ablauf von 20 Tagen nach Abholung des Dokuments werden die letzten der entsprechenden Daten gelöscht.



(Hinweis: Für den Inhalt dieser Seite ist die IKA verantwortlich)

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  • Zuletzt geändert: 2015/07/14 13:30
  • von eflor