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Erstellungsdialog für Gebietszuständigkeiten
Gebietszuständigkeiten lassen sich durch einen Nutzer nur anlegen, wenn für die im Dialog angezeigte Behörde das Änderungsrecht besteht und inländische Gebietszuständigkeiten angelegt und bearbeitet werden dürfen.
Die mit diesem Dialog angelegten Gebietszuständigkeiten werden in die Liste der Gebietszuständigkeit Inland eingetragen. Die Listen 'Gebietszuständigkeit Ausland' und 'Zuständigkeiten Nummernkreise' bleiben unverändert.
Zuoberst enthält der Dialog einen Bereich mit einer Kurzanleitung zum Gebrauch des Dialogs. Darunter folgen die verschiedenen Auswahlbereiche für die Behörde, die Behördenrollen, die Personen und Gebiete.
Die Listen im Dialog sind mit den hierfür üblichen Bedienelementen ausgestattet (vgl. Liste). Alle drei Listen bieten eine Mehrfachauswahl an!
Trefferliste der Behörden (1)
Der Dialog wird mit allen Behördenstammdaten geöffnet, die in der Trefferliste der Behörden1) aktuell enthalten sind.
Die Nummer der Behörde und ihre vier Namensfelder werden angezeigt.
Rechts daneben kann durch die einzelnen Einträge der aus der Trefferliste der Behördensuche übernommenen Datensätze geblättert werden (vgl. Anzeigemaske).
Beim Wechsel der Behörde
- bleibt eine bereits vorgenommene Markierung von Behördenrollen erhalten,
- geht eine bereits vorgenommene Markierung von Personen verloren, da die Liste der Personen aktualisiert wird und
- bleibt eine bereits vorgenommene Markierung von Gebieten erhalten.
Liste der Behördenrollen (2)
Es stehen die im Katalog der Behördenrollen enthaltenen Einträge zur Auswahl zur Verfügung.
Mindestens eine Behördenrolle muss ausgewählt werden. Die Anzahl der markierten Behördenrollen wird über der Liste angezeigt.
Liste der Personen der Behörde (3)
Es stehen die Personen der aktuell angezeigten Behörde zur Auswahl zur Verfügung. Wird die Behörde gewechselt, ändert sich der Inhalt der Liste entsprechend.
Mindestens eine Person muss ausgewählt werden. Die Anzahl der markierten Personen wird über der Liste angezeigt.
Liste der Gebiete (4)
Es stehen die im Katalog der Gemeinden enthaltenen Einträge zur Auswahl zur Verfügung2).
Mindestens eine Gemeinde muss ausgewählt werden. Die Anzahl der markierten Gemeinden wird über der Liste angezeigt.
Mit dem Ankreuzfeld 'Für Betreiber von BImSchG-Anlagen' kann die Gebietszuständigkeit auf Betriebe mit oder ohne Genehmigung nach BImSchG eingeschränkt werden (vgl. ergänzend Erläuterung zur Einzelangabe 'Für Betreiber von BImSchG-Anlagen')
Gebietszuständigkeiten anlegen (5)
Gebietszuständigkeiten lassen sich nur anlegen, wenn
- der Nutzer die erforderlichen Rechte besitzt (s.o.) und
- in jeder Liste mindestens ein Eintrag markiert ist.
Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, bleibt der Button deaktiviert.
Die Multiplikation der Anzahlen der in den drei Listen markierten Einträge ergibt die Gesamtanzahl neu anzulegender Gebietszuständigkeiten3).
Bestätigungsdialog
Wird der Button geklickt, erscheint ein Bestätigungsdialog (falls Sie diesen nicht abgewählt haben):
Wenn Sie in diesem Dialog den Button auswählen, werden die Gebietszuständigkeiten angelegt. Sie werden auch angelegt, wenn Sie den Bestätigungsdialog abgewählt haben. Hinweis: Sofern bereits eine Gebietszuständigkeit aus der selben Kombination aus Behördenrolle, Person und Gebiet vorhanden ist wird diese nicht erneut angelegt.
Wenn Sie in diesem Dialog den Button auswählen, werden keine Gebietszuständigkeiten angelegt und Sie kehren in den Auswahldialog zurück.
Abschlussdialog
Nach Erstellung der Gebietszuständigkeiten öffnet sich ein Dialog, der Sie über den Abschluss der Aktion informiert (sofern die diesen Dialog nicht abgewählt haben):
Wenn Sie diesen Dialog verlassen, kehren Sie in den Auswahldialog zurück. Die markierten Behördenrollen und Gebiete bleiben erhalten. Die Markierungen in der Liste der Personen wird aufgehoben!4)
Button 'Schließen'
Der Button schließt den Dialog ohne Gebietszuständigkeiten anzulegen.